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Organisatoren
Die Vergabe erfolgt in erster Linie an die Aktivmitglieder des AOLV. Falls nach Berücksichtigung aller interessierten Aktivmitglieder weitere Läufe zu vergeben sind, werden die Kollektivmitglieder des AOLV und danach weitere Interessenten berücksichtigt.
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Geografische Verteilung
Die Vergabe erfolgt derart, dass die ASJM-Läufe das gesamte Kantonsgebiet angemessen belegen.
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Zeitliche Verteilung
Nach Möglichkeit soll je die Hälfte der ASJM-Läufe in der ersten (bis zu den Sommerferien) und in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden.
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Datum des Schlusslaufes
Das Datum des Schlusslaufes bestimmt sich nach dem durch den Schweizerischen OL Verband (Swiss Orienteering) festgelegten Datum für die Schlussläufe der kantonalen Meisterschaften. Fehlt ein solches, wird der Schlusslauf nach dem letzten ASJM-Wertungslauf, spätestens jedoch bis zum 15. November durchgeführt.
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Reglemente
Die Vergabe erfolgt unter der Bedingung, dass der Organisator Gewähr für eine ordnungsgemässe Durchführung des ASJM-Laufes gemäss diesem Reglement und der Wettkampfordnung des Schweizerischen OL-Verbandes bietet und die erhobenen Abgaben entrichtet.
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Vergabeorgan, Entscheid, Bekanntgabe
Die Vergabe der ASJM-Läufe erfolgt durch den AOLV-Vorstand. Der Entscheid über die Vergabe erfolgt spätestens bis zum 30. November des Vorjahres, die Absprache erfolgt an der Präsidentenkonferenz sofern nicht nationale Daten ausstehend sind. Der Entscheid wird allen Angemeldeten zugestellt und im Publikationsorgan des AOLV veröffentlicht.
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Anmeldetermin
Interessierte reichen ihre Anmeldungen bis zum 30. Juni des den Läufen vorangehenden Jahres bei der Koordinationsstelle ein.
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Nacht-OL
Nacht-OL können nicht als ASJM-Läufe durchgeführt werden.
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Nationale OL
Am Vortage eines Nationalen OL wird in der Regel kein ASJM-Lauf durchgeführt und gleichentags nur, wenn die Veranstaltungen identisch sind.